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Sicher buchen

Betrug bei Ferienwohnungen erkennen

Sicher buchen: Betrug bei Ferienwohnungen erkennen

Kurzantwort: Prüfen Sie drei Dinge, bevor Sie zahlen: die Identität der Gegenseite, den Zahlungsweg und die Widerspruchsfreiheit der Angaben. Warnzeichen sind extrem günstige Preise, Kommunikation ausschließlich über Messenger, Drängen auf sofortige Zahlung und die Bitte um Überweisung ins Ausland, Guthabenkarten oder Kryptowährung.

Redaktionell geprüft am 20.09.2026 · Augustin Fouché

Die typischen Muster

Die Verbraucherzentrale beschreibt für gefälschte Ticket- und Unterkunftsangebote wiederkehrende Merkmale: Geworben wird mit extrem günstigen Angeboten, Werbung und Buchung laufen oft über unbekannte Reiseseiten oder soziale Medien, und die Kommunikation erfolgt nicht persönlich, sondern nur über Messenger oder E-Mail. Wer diese drei Merkmale zusammen sieht, sollte nicht zahlen.

Häufig kommt Zeitdruck hinzu: Das Objekt sei gleich weg, ein anderer Interessent warte, die Anzahlung müsse heute erfolgen. Druck ist kein Beweis für Betrug, aber er ist der Hebel, mit dem Prüfschritte übersprungen werden sollen.

Ein weiteres Muster sind Angebote, die plötzlich auf einen anderen Kanal ausweichen. Wird Ihnen nahegelegt, die Plattform für die Zahlung zu verlassen, brechen Sie den Vorgang ab.

Identität prüfen, ohne unhöflich zu werden

Vergleichen Sie Name, Adresse und Kontoinhaber miteinander. Weicht der Kontoinhaber vom Namen der Gastgeberseite ab, ist das eine legitime Rückfrage und keine Unterstellung.

Prüfen Sie bei gewerblichen Anbietern das Impressum auf vollständige Angaben und rufen Sie die angegebene Nummer testweise an. Eine funktionierende Telefonnummer mit ortsüblicher Vorwahl klärt viele Zweifel in einer Minute.

Nutzen Sie eine Bildrückwärtssuche für die auffälligsten Fotos. Tauchen dieselben Bilder unter anderer Adresse oder auf mehreren Portalen mit unterschiedlichen Angaben auf, ist das ein klares Alarmsignal.

Der Zahlungsweg ist die eigentliche Entscheidung

Zahlungen über Bargeldtransferdienste, Guthaben- und Gutscheinkarten oder Kryptowährungen lassen sich in der Regel nicht zurückholen. Genau deshalb werden sie verlangt. Lehnen Sie solche Wege ohne Diskussion ab.

Auslandsüberweisungen an Privatpersonen sind ebenfalls kritisch zu sehen, insbesondere wenn das Objekt in Deutschland liegt. Prüfen Sie, ob Kontoland und Objektstandort plausibel zusammenpassen.

Bevorzugen Sie Zahlungswege mit Nachvollziehbarkeit und, wo möglich, mit Anzahlung statt Vollzahlung vor der Anreise. Das begrenzt den Schaden auch dann, wenn etwas schiefgeht.

Widersprüche im Angebot aufspüren

Vergleichen Sie Fotos, Beschreibung und Kalender miteinander. Ein Objekt mit Meerblick auf den Fotos, aber einer Adresse im Hinterland, ein Kalender ohne jede Belegung in der Hochsaison oder ein Preis weit unter allen anderen Angeboten sind Widersprüche, die geklärt werden müssen.

Verweigert die Gegenseite eine Videobesichtigung oder ein zusätzliches Foto einer bestimmten Ecke, obwohl beides ohne Aufwand möglich wäre, ist das aussagekräftig.

Auch die Sprache im Nachrichtenverlauf hilft: Wer auf konkrete Fragen mit vorgefertigten Textblöcken antwortet, hat das Objekt oft nie gesehen.

Digitale Grundsicherung nicht vergessen

Nutzen Sie für Buchungsportale eigene, starke Passwörter und, wo verfügbar, eine Zwei-Faktor-Anmeldung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht dazu allgemeine Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vermeiden Sie Zahlungen in offenen WLAN-Netzen und prüfen Sie die Adresszeile der Seite, auf der Sie Daten eingeben. Gefälschte Buchungsseiten kopieren das Erscheinungsbild bekannter Portale erstaunlich genau.

Senden Sie keine Ausweiskopien an unbekannte Kontakte. Für eine Ferienbuchung ist eine solche Anforderung vor Vertragsschluss unüblich.

Rechtliche Einordnung und erste Schritte im Schadensfall

Wurde ein Vertrag durch arglistige Täuschung herbeigeführt, sieht § 123 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor; darüber hinaus kommt ein Anspruch auf Herausgabe ohne rechtlichen Grund geleisteter Zahlungen nach § 812 BGB in Betracht. Die Bewertung des Einzelfalls gehört in fachliche Hände.

Praktisch zählt Geschwindigkeit: Kontaktieren Sie sofort Ihr Zahlungsinstitut, sichern Sie alle Nachrichten, Inserate und Belege als Kopie und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Informieren Sie zusätzlich die Plattform, über die der Kontakt zustande kam, und die Verbraucherzentrale. Beide Stellen können weitere Fälle verhindern, auch wenn sie Ihr Geld nicht zurückholen.

Prüfliste

  • Preis mit mindestens drei vergleichbaren Angeboten derselben Region abgleichen
  • Kontoinhaber mit dem Namen der Gastgeberseite vergleichen
  • Impressum prüfen und die angegebene Telefonnummer testweise anrufen
  • Bildrückwärtssuche für die auffälligsten Fotos durchführen
  • Zahlung per Guthabenkarte, Bargeldtransfer oder Kryptowährung ablehnen
  • Angebote ablehnen, die zum Verlassen der Plattform für die Zahlung drängen
  • Videobesichtigung oder Zusatzfoto einer konkreten Ecke anfragen
  • Bei Verdacht Zahlungsinstitut, Polizei, Plattform und Verbraucherzentrale informieren

Typische Fehlentscheidungen

  • Zeitdruck akzeptieren und die Prüfschritte überspringen
  • Den gesamten Betrag vor der Anreise an eine unbekannte Privatperson überweisen
  • Die Kommunikation vollständig in einen Messenger verlagern, in dem später nichts mehr auffindbar ist
  • Eine Ausweiskopie vor Vertragsschluss versenden
  • Nach dem Schaden zuerst diskutieren, statt sofort das Zahlungsinstitut zu informieren

Quellen und Aussagegrenzen

Die Quellen stützen die jeweils bezeichnete Aussage. Objektmerkmale, Vertragsinhalt und örtliche Regeln müssen für den konkreten Aufenthalt separat geprüft werden.

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