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Kurtaxe und Gästekarte verstehen

Kurzantwort: Der Gästebeitrag beruht auf einer kommunalen Satzung; Höhe, Zeitraum, Altersgrenzen und Befreiungen unterscheiden sich von Ort zu Ort und stehen im Gemeindeportal. Die Gastgeberseite zieht den Beitrag meist nur ein. Die Gästekarte ist die Gegenleistung, deren Umfang ebenfalls örtlich geregelt ist.
Redaktionell geprüft am 20.09.2026 · Augustin Fouché
Wer den Beitrag erhebt und warum
Kurtaxe, Kurbeitrag und Gästebeitrag sind kommunale Abgaben. Grundlage ist eine Satzung der Gemeinde auf der Basis des jeweiligen Landesrechts, nicht der Mietvertrag mit der Gastgeberseite.
Deshalb lässt sich die Höhe weder verhandeln noch mit dem Hinweis abwenden, man nutze die Einrichtungen nicht. Die Gastgeberseite ist in vielen Orten lediglich zur Einziehung und Abführung verpflichtet.
Für Ihre Kostenrechnung bedeutet das: Der Beitrag gehört in den Endbetrag, auch wenn er im Inserat separat ausgewiesen wird.
Was Sie im Gemeindeportal nachlesen können
Suchen Sie nach der Satzung Ihres Zielorts und prüfen Sie vier Punkte: Beitragshöhe je Person und Nacht, Saisonzeiträume, Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche sowie vorgesehene Ermäßigungen oder Befreiungen.
Viele Satzungen sehen Regelungen für bestimmte Personengruppen vor, etwa im Zusammenhang mit Schwerbehinderung oder mit beruflich veranlassten Aufenthalten. Welche Nachweise dafür verlangt werden, steht ebenfalls dort.
Notieren Sie sich die Fundstelle. Bei Rückfragen an der Rezeption oder gegenüber der Gastgeberseite ist ein Verweis auf die Satzung sachlicher und schneller als eine Diskussion.
Meldeschein: was ausgefüllt wird
Bei der Ankunft in Beherbergungsstätten ist regelmäßig ein Meldeschein auszufüllen. § 30 Bundesmeldegesetz legt fest, welche Daten ein besonderer Meldeschein enthält, unter anderem Datum der Ankunft und voraussichtlichen Abreise, Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten und Anschrift.
§ 29 BMG enthält besondere Regelungen, unter anderem zur handschriftlichen Unterzeichnung durch beherbergte ausländische Personen am Tag der Ankunft und zu Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen.
Werden darüber hinaus Daten erhoben, etwa für Newsletter oder Marketing, gilt dafür der allgemeine Datenschutzrahmen. Eine freiwillige Angabe muss als solche erkennbar sein.
Die Gästekarte richtig nutzen
Gästekarten enthalten je nach Ort unterschiedliche Leistungen, etwa freie oder ermäßigte Nutzung des Nahverkehrs, Eintritte oder Rabatte bei Partnerbetrieben. Der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen örtlichen Regelung und nicht aus einer allgemeinen Norm.
Fragen Sie bei der Ankunft, wann und wie die Karte ausgegeben wird und ob sie für alle Mitreisenden gilt. Bei später Anreise ist die Ausgabestelle oft geschlossen.
Prüfen Sie zu Beginn, welche Leistungen Sie realistisch nutzen. Eine Karte mit freiem Nahverkehr kann Ihre Planung für Ausflüge deutlich verändern.
Abrechnung und Belege
Lassen Sie sich den Beitrag auf der Rechnung ausweisen, getrennt vom Mietpreis. Das erleichtert den Vergleich mit anderen Objekten und vermeidet doppelte Erhebung bei einem Objektwechsel innerhalb derselben Gemeinde.
Bewahren Sie den Beleg auf, wenn Sie eine Ermäßigung oder Befreiung beansprucht haben, und legen Sie die verlangten Nachweise bereits bei der Anreise vor.
Bei beruflich veranlassten Aufenthalten kann der Beleg für die eigene Abrechnung relevant sein; steuerliche Fragen gehören in fachliche Beratung.
Rechtliche Einordnung in zwei Sätzen
Der Gästebeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe nach kommunaler Satzung; Streitigkeiten darüber richten sich nach dem jeweiligen Landes- und Kommunalabgabenrecht und nicht nach dem Mietvertrag.
Melderechtliche Pflichten in Beherbergungsstätten ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz. Beide Punkte sind von den privatrechtlichen Fragen der Buchung zu trennen.
Prüfliste
- Satzung des Zielorts vor der Anreise im Gemeindeportal nachlesen
- Beitragshöhe je Person und Nacht sowie Saisonzeiträume notieren
- Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche prüfen
- Mögliche Ermäßigungen und erforderliche Nachweise klären
- Beitrag in den Endbetrag der Vergleichstabelle aufnehmen
- Meldeschein bei Ankunft vollständig und korrekt ausfüllen
- Ausgabestelle und Öffnungszeit der Gästekarte vor später Anreise erfragen
- Ausweis des Beitrags auf der Rechnung verlangen und Beleg aufbewahren
Typische Fehlentscheidungen
- Die Kurtaxe mit der Gastgeberseite verhandeln wollen, obwohl sie kommunal geregelt ist
- Den Beitrag im Preisvergleich weglassen und die Objekte falsch sortieren
- Eine Ermäßigung beanspruchen, ohne den erforderlichen Nachweis mitzuführen
- Die Gästekarte erst am Abreisetag abholen
- Freiwillige Angaben auf Anmeldeformularen ungeprüft ausfüllen
Quellen und Aussagegrenzen
- Bundesmeldegesetz § 30: Besondere Meldescheine für BeherbergungsstättenBelegt hier: Gesetzestext mit der abschließenden Aufzählung der Daten, die besondere Meldescheine enthalten.
- Bundesmeldegesetz § 29: Besondere Meldepflicht in BeherbergungsstättenBelegt hier: Gesetzestext zur besonderen Meldepflicht, unter anderem zur Unterzeichnung durch beherbergte ausländische Personen und zu Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen.
- Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)Belegt hier: Rechtsrahmen der EU für die Verarbeitung personenbezogener Daten; hier allgemein für zusätzlich erhobene Angaben herangezogen.
Die Quellen stützen die jeweils bezeichnete Aussage. Objektmerkmale, Vertragsinhalt und örtliche Regeln müssen für den konkreten Aufenthalt separat geprüft werden.