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Unterkunft für Kinder prüfen

Kurzantwort: Prüfen Sie vier Gefahrenpunkte und eine Ausstattungsliste: offene Treppen und Geländer, Fenster- und Balkonsicherung, Wasser auf oder am Grundstück, Heiz- und Kochstellen sowie das, was wirklich vorhanden ist, etwa Reisebett mit Matratze, Hochstuhl mit Gurt und Verdunkelung im Kinderzimmer.
Redaktionell geprüft am 20.09.2026 · Augustin Fouché
Treppen, Geländer und Fenster
Fragen Sie, ob die Treppe offen ist, wie hoch das Geländer reicht und ob sich oben und unten ein Treppenschutzgitter montieren lässt. Bei Altbauten ist die Montage oft nicht möglich, was die Raumverteilung im Haus bestimmt.
Klären Sie die Fenstersicherung: abschließbare Griffe, Kippstellung, Balkonbrüstung mit oder ohne waagerechte Elemente, auf die geklettert werden kann.
Fragen Sie in Dachgeschosswohnungen zusätzlich nach Dachfenstern in Kinderreichweite. Sie werden im Inserat als Lichtquelle beschrieben und selten als Öffnung.
Wasser, Feuer und Technik
Pool, Teich, Bach und offener Hafenzugang sind der wichtigste Prüfpunkt bei kleinen Kindern. Fragen Sie nach Abdeckung, Umzäunung und Tiefe und bewerten Sie nüchtern, ob dauerhafte Aufsicht realistisch ist.
Kaminofen, Gasherd und Grill gehören in dieselbe Betrachtung. Klären Sie, ob ein Kamingitter vorhanden ist und wo Feuerzeuge, Anzünder und Reinigungsmittel aufbewahrt werden.
Fragen Sie nach Steckdosenschutz und nach der Erreichbarkeit von Messern, Waschmitteln und Medikamenten. Was in einem Haushalt mit Kindern selbstverständlich ist, ist es in einem Ferienobjekt oft nicht.
Schlafen: Reisebett, Zimmer und Dunkelheit
Ein vorhandenes Reisebett nützt nur mit passender Matratze. Fragen Sie nach Maß, Zustand und ob Bettzeug für das Kinderbett gestellt wird, sonst reist eine Matratze mit.
Klären Sie, welches Zimmer für Kinder vorgesehen ist, ob es sich verdunkeln lässt und wie weit es vom Elternzimmer entfernt liegt. Im Sommer ist Verdunkelung häufig der Unterschied zwischen Schlaf und Streit.
Prüfen Sie, ob das Kinderzimmer an eine laute Straße oder an den Wohnbereich grenzt. Beides verkürzt den Abend erheblich.
Küche und Alltag mit kleinen Kindern
Fragen Sie konkret nach Hochstuhl mit Gurt, Kindergeschirr, ausreichender Kühlschrankgröße und einem Wasserkocher. Aus Fotos lässt sich keine dieser Angaben ableiten.
Klären Sie, ob eine Waschmaschine vorhanden ist und ob Waschmittel gestellt wird. Mit kleinen Kindern entscheidet das oft über die Menge des Gepäcks.
Prüfen Sie zudem die Entfernung zum nächsten Supermarkt und dessen Öffnungszeiten. Mit Kindern ist eine späte Ankunft ohne Einkaufsmöglichkeit deutlich unangenehmer als ohne.
Umfeld: Weg, Spielplatz und Versorgung
Prüfen Sie, ob der Weg vom Stellplatz zur Wohnungstür ohne Straßenquerung möglich ist und ob er mit Kinderwagen befahrbar ist.
Notieren Sie die Entfernung zum nächsten Spielplatz und zur Kinderarztpraxis sowie die Notrufnummer und die genaue Objektadresse, die im Notfall durchgegeben werden muss.
Das BBK empfiehlt allgemein, Notfallkontakte und Verhalten bei Gefahren vorab zu klären. In der Praxis genügt ein Zettel an der Innenseite der Wohnungstür mit Adresse und Nummern.
Rechtliche Einordnung: Aufsicht und Ausstattung
Die Aufsicht über mitreisende Kinder bleibt bei den Sorgeberechtigten; eine Ferienwohnung ist keine kindersichere Einrichtung, nur weil das Inserat sie als familienfreundlich beschreibt.
Sicherheitsanforderungen an Gebäude ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht der Länder, nicht aus dem Mietvertrag. Zugesagte Ausstattung ist dagegen vertraglich relevant: Fehlt eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft, kann § 536 BGB eine Rolle spielen.
Diese Einordnung bleibt allgemein. Wer konkrete Ansprüche prüfen möchte, wendet sich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsberatung.
Prüfliste
- Offene Treppe, Geländerhöhe und Montierbarkeit eines Treppengitters klären
- Fenstergriffe, Balkonbrüstung und Dachfenster in Kinderreichweite prüfen
- Abdeckung, Zaun und Tiefe von Pool, Teich oder Wasserzugang erfragen
- Kamingitter sowie Aufbewahrung von Reinigungsmitteln und Anzündern klären
- Maß und Zustand der Reisebettmatratze erfragen, Bettzeug fürs Kinderbett klären
- Verdunkelung und Lage des Kinderzimmers bestätigen lassen
- Hochstuhl mit Gurt, Kindergeschirr und Kühlschrankgröße abfragen
- Weg vom Stellplatz ohne Straßenquerung und mit Kinderwagen prüfen
- Objektadresse und Notrufnummern sichtbar in der Wohnung hinterlegen
Typische Fehlentscheidungen
- Familienfreundlich als Sicherheitsaussage lesen und keine einzige Gefahrenstelle abfragen
- Ein vorhandenes Reisebett einplanen, ohne Matratze und Bettzeug zu klären
- Den Pool als Vorteil buchen und die fehlende Abdeckung erst vor Ort sehen
- Das Kinderzimmer ohne Verdunkelung akzeptieren und den Sommerabend verlieren
- Reinigungsmittel im offenen Unterschrank unbemerkt lassen
Quellen und Aussagegrenzen
- BBK: Vorsorge für Krisen und KatastrophenBelegt hier: Behördliche Empfehlungen, Notfallkontakte und Verhalten in Gefahrenlagen vorab zu klären; ohne kinderspezifische Ausstattungsvorgaben.
- BGB § 536: Mietminderung bei Sach- und RechtsmängelnBelegt hier: Gesetzestext; erfasst Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, etwa fest zugesagter Ausstattung.
- Verbraucherzentrale: Sicher die Wohnung für den Urlaub findenBelegt hier: Verbraucherhinweise zur sorgfältigen Prüfung und Nachfrage vor der Buchung einer Ferienwohnung.
Die Quellen stützen die jeweils bezeichnete Aussage. Objektmerkmale, Vertragsinhalt und örtliche Regeln müssen für den konkreten Aufenthalt separat geprüft werden.